Die neuen Aufkleber zur Kennzeichnung fehlerhafter Betriebsmittel sind ab sofort verfügbar.
Betriebsmittel, die die Forderungen der allgemeinen Grundsätze der Arbeitssicherheit nach DGUV V1 & V3, ArbStättV Abs. 1.4, ArbSchG §4, DIN VDE 0701-0702, TRBS 1201 nicht erfüllen, können Sie mit den auffälligen Aufklebern kennzeichnen.